Die zunehmenden Cyberangriffe unserer Zeit führen uns eindrucksvoll vor Augen: Cyberbedrohungen sind eine allgegenwärtige Gefahr mit potenziell schwerwiegenden Folgen. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Ihren Schutz auf das nächste Level zu heben.
Ein Blick auf die aktuelle Lage.
Cybersecurity in Krankenhäusern.
Kritische Infrastrukturen – kritische Probleme.
Viele Krankenhäuser werden heute als kritische Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. Damit ist ihre IT-Sicherheit nicht nur für den Krankenhausbetrieb extrem wichtig. Auch die öffentliche Gesundheit und Sicherheit steht bei einem Cyberangriff unter Beschuss.
Die zunehmende Digitalisierung bietet leider auch eine größere Angriffsfläche für Cyberkriminelle. Ein Grund mehr, warum die vielfältigen Herausforderungen in diesem Bereich so bald wie möglich angegangen werden müssen.
3 große Herausforderungen.
Sensible Daten.
Herausforderung 1:
Ein digitales Krankenhauswesen bringt vor allem eins mit sich: eine gigantische Menge an sensiblen Daten, wie z. B. Patientendaten, die unter die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das deutsche Patientendaten-Schutzgesetz fallen - also echte Ziele für Hacker. Aus diesem Grund rechnet man mit immer mehr und immer komplexeren Cyberangriffen. Berichten zufolge hat sich die Anzahl in den letzten Jahren bereits mehr als verdreifacht.
Veraltete IT-Infrastruktur.
Herausforderung 2:
In vielen Krankenhäusern kommen immer noch Medizintechnik und IT-Systeme zum Einsatz, die vom aktuellen Stand der Technik weit entfernt sind. Das erschwert nicht nur die Aktualisierung der Systeme, da Zertifizierungsanforderungen nicht erreicht werden. Je älter die Infrastruktur, desto größer sind die Sicherheitslücken. So öffnet verpasste Modernisierung Cyberangriffen Tür und Tor.
Fachkräftemangel.
Herausforderung 3:
Man bräuchte eine Vielzahl qualifizierter IT-Sicherheitsfachleute, um die Anforderungen unserer Zeit zu erfüllen. Leider schiebt hier der Fachkräftemangel einen Riegel vor. So können die Anforderungen oft nur schleppend umgesetzt werden – und Cyberkriminelle reiben sich die Hände.
3 Wege zu mehr Sicherheit.
Sicherheit in Kommunikation, Datenablage und -austausch.
Lösungsansatz 1:
Effizientes Cybersicherheitsmanagement verbessert nicht nur den Schutz von Patientendaten. Es sorgt auch für sicheren Datenaustausch zwischen Krankenhäusern, Ärzten und Externen. So können einige Sicherheitslücken geschlossen werden. Durch technische Cybersecurity-Lösungen, wie Angriffserkennungssysteme und Schwachstellenscanner kann das Niveau der Cyber-Resilienz kontinuierlich erhöht werden.
ISMS für mehr Resilienz.
Lösungsansatz 2:
Man kann Cyberangriffe nicht verhindern – aber die Widerstandsfähigkeit dagegen erhöhen. Dabei hilft ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), das Standards wie ISO/IEC 27001 entspricht. Das ISMS sorgt dafür, dass Verantwortlichkeiten klar zugeordnet sind und Sicherheitsprozesse effizient gesteuert werden.
Staatliche Förderung.
Lösungsansatz 3:
Dank des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) kann sich jedes Krankenhaus staatliche Förderung für die Modernisierung seiner IT-Infrastruktur und -Sicherheitsmaßnahmen sichern. So können auch wirtschaftlich nicht ganz so stark aufgestellte Häuser zu mehr Sicherheit beitragen.
Die aktuelle Rechtslage.
Mehr Vorgaben für mehr Sicherheit.
Sensible Daten, die in IT-Systemen von Krankenhäusern verarbeitet und ausgetauscht werden, bedürfen besonderem Schutz. Hinzu kommt, dass Krankenhäuser heutzutage auch aus gesetzlicher Sicht als kritische Infrastrukturen gesellschaftliche Verantwortung tragen. Für mehr Sicherheit wurden nun verschiedene Gesetze erlassen. Hier finden Sie einen kleinen Überblick.
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).
Dieses bereits 2020 erlassene Gesetz zwingt alle Krankenhäuser in Deutschland zur Implementierung angemessener Maßnahmen für die IT-Sicherheit. So sollen Patientendaten besser geschützt werden. Das Gesetz ist eng angelehnt an den branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Dieser verpflichtet Krankenhäuser zum einen, ein Informationssicherheitssystem (ISMS) einzuführen. Zum anderen müssen Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
KRITIS-Verordnung (KRITIS 2.0).
Ab 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr gilt ein Krankenhaus als kritische Infrastruktur. Hier muss man sich nach noch strengeren Vorschriften richten. Darunter fällt die Implementierung von Systemen zur Angriffserkennung, wie z. B. Intrusion Detection Systeme (IDS) und Security Information and Event Management (SIEM)-Systemen. Außerdem müssen sie Sicherheitsvorfälle beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass Cyberangriffe zur kritischen Infrastruktur gehörende Krankenhäuser nicht lahmlegen können.
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).
Das KHZG sieht vor, dass staatliche Fördermittel für die Digitalisierung inkl. IT-Sicherheitsmaßnahmen an Krankenhäuser bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Krankenhaus ein gesetzkonformes IT-Sicherheitskonzept vorlegt. Es muss z. B. Maßnahmen für die Sicherung von Netzwerken und die Abwehr von Cyberangriffen enthalten.
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